Die Hebamme

Viele wissen nicht, dass sie die Unterstützung durch eine (freiberufliche) Hebamme nicht erst kurz vor der Geburt in Anspruch nehmen können, sondern schon zu Beginn und für den gesamten Zeitraum der Schwangerschaft. Die Krankenkasse übernimmt diese Kosten.

Es ist sogar möglich, die gesamte Schwangerschaftsvorsorge (beinahe) ausschließlich von einer Hebamme durchführen zu lassen. Hebammen sind auch berechtigt, den Mutterpass auszustellen. Einzig Ultraschalluntersuchungen, von denen drei im Mutterpass empfohlen werden, dürfen nur von einem Frauenarzt durchgeführt werden.

Die Schwangerschaftsvorsorge besteht aus:

  • Gewichts- und Blutdruckkontrolle der werdenden Mama
  • Urinuntersuchung auf Eiweiß und Zucker
  • verschiedene Blutuntersuchungen
  • Kontrolle der Gebärmutter durch Abtasten
  • Kontrolle der kindlichen Herztöne
  • Feststellung des Lage des Kindes
  • CTG-Kontrollen gegen Ende der Schwangerschaft

Viele Frauen kombinieren die Frauenarzt- und Hebammenvorsorgeleistungen miteinander.

Kann ich "meine" Hebamme zur Geburt mit ins Krankenhaus nehmen?

Die Hebamme begleitet "ihre" Schwangere eventuell und bei Wunsch auch zur Geburt. Allerdings ist sie dann nur eine Begleitperson; ihre Anwesenheit ist keine Kassenleistung. Für die Entbindung selbst sind Hebammen und Ärzte des Krankenhauses zuständig.

Es gibt auch sogenannte Beleghebammen. Durch ein vertragliches Abkommen mit dem Krankenhaus kann die freiberufliche Hebamme dann die Betreuung "ihrer" Schwangeren auch im Krankenhaus übernehmen. Diese Kosten werden von der Krankenkasse getragen. Die Hebamme berechnet allerdings zusätzlich eine vorher ausgehandelte Rufbereitschaftspauschale.

Wann sehe ich meine Hebamme nach ambulanter Geburt?

Nach einer ambulanten Geburt steht ein Anruf bei der Hebamme an. Sie übernimmt normalerweise gleich am Tag nach der Entbindung die Versorgung von Mutter und Kind zu Hause.

Wie oft kann ich die Leistungen der Hebamme in Anspruch nehmen?

In den ersten 10 Lebenstagen des neuen Erdenbürgers hat jede Frau Anspruch auf mindestens einen täglichen Hausbesuch einer Hebamme. Bei Bedarf kann die Hebamme bis zu 2 Hausbesuche täglich mit der Krankenkasse abrechnen. Danach stehen noch 16 Besuche bis zur vollendeten achten Lebenswoche des Kindes zur Verfügung.

Die Beratung bei Stillproblemen ist nicht zeitlich begrenzt und kann bis zum Abstillen in Anspruch genommen werden. Oft genügt ja auch eine telefonische Betreuung.

Die Krankenkasse übernimmt auch die Kosten, wenn die Hebamme bei Schwangerschaftsproblemen und Umstellungsschwierigkeiten oder in Fragen der Ernährungsberatung tätig wird.

Was passiert im Wochenbett?

Das Wochenbett habe ich immer als sehr schöne, beschwingte Zeit empfunden. Mein Körper wurde täglich schöne, straffer und schlanker und gehörte wieder mehr mir als vorher. Meine Hebamme besuchte uns in gegenseitiger Übereinstimmung nach den ersten drei Tagen nur noch alle zwei Tage statt täglich. Ihre Besuche waren immer sehr angenehm: Wir tranken gemeinsam Tee, sie überprüfte die Rückbildung meiner Gebärmutter und schaute mir beim Stillen zu, wir führten gute Gespräche rund ums Baby, das Stillen, Wickeln, meinen Wochenfluss, Aktivität und Schonung. Ein paar Tage nachdem der Rest der Nabelschnur abgefallen war, badeten wir das Kleine zum ersten Mal. Und am letzten Tag lud sie mich zum Rückbildungskurs ein.

Allgemein sind die Aufgaben der Hebamme nach der Geburt:

  • Kontrolle der Kindesentwicklung (Gewicht und Allgemeinzustand)
  • Hilfe bei Stillproblemen
  • Tipps zum Umgang mit Neugeborenen
  • Überwachung der Gebärmutterrückbildung
  • Nabelpflege des Babys
  • individuelle Betreuung